Vermittleramt

Einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren geht grundsätzlich das Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler voraus. Der Vermittler versucht, die Parteien auszusöhnen, d.h. zu schlichten bzw. die Klage ohne Weiterzug an das Gericht zu erledigen. Gelingt das Schlichtungsgesuch nicht, kann der Vermittler bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00 auf Antrag der klagenden Partei einen Entscheid fällen. Im weiteren hat der Vermittler bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 die Möglichkeit, den Parteien einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten. Wenn ein Entscheid nicht dem Kantonsgericht unterbreitet und ein Urteilsvorschlag nicht abgelehnt wird, tritt er in Rechtskraft.

Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Das Schlichtungsverfahren ist erforderlich bei

  • Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Zivilrechtlichen Streitigkeiten
  • Forderungen

Der Vermittler ist nicht zuständig bei

  • Mietrechtlichen Streitigkeiten
  • Scheidungsverfahren

Für mietrechtliche Streitigkeiten ist die Schlichtungsbehörde zuständig.

Termine nach vorgängiger Vereinbarung.

Vermittler

Albert Schönbächler
(Stellvertreter)

Tel. 043 888 12 52
E-Mail

André Veya
(Stellvertreter)

Tel. 043 888 12 53
E-Mail

Kontakt

Vermittleramt Höfe
Hauptstrasse 15
Postfach 335
8832 Wollerau SZ
Tel. 043 888 12 51
E-Mail